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In seiner Eingeschossigkeit typisches Fischerhaus, traufständig mit Satteldach und straßenseitigem, mittigem Eingang über einigen Stufen; gekuppelte Fenster mit einteiligen Klappläden. Daneben giebelständig das ehemalige jüdische Schlachthaus, in Sandsteinmauerwerk mit abgeschrägter Ecke. Spätere Veränderungen der Fenster- und Türöffnungen sowie Erhöhung in Backstein ausgeführt und am unverputzten Mauerwerk gut ablesbar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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