Ernst-Ludwig-Straße 21, Anbau
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
  • Ernst-Ludwig-Straße 21
Villa Euleneck
Flur: 16
Flurstück: 10/6

Imposante, individuell gestaltete Villa an der Ecke zur Dürerstraße, 1902/03 ausgeführt für den Sohn von Kommerzienrat Wilhelm Euler, Carl Euler, nach Plänen Heinrich Metzendorfs. 1912 wurde östlich ein schmaler Anbau angefügt, wiederum nach einer Planung Metzendorfs.

Der Eckbau eingeschossig über hohem Sockelgeschoss, in gelbem Sandstein ausgeführt und mit Mansardsatteldach, das eine Biberschwanzdeckung aufweist. An der westlichen Traufseite dreiseitiger Erker, der sich auch vor das darüber liegende hohe Zwerchhaus legt. Dieses fällt vor allem wegen der zweifachen Staffelung und der geschweiften Dächer auf, es ist völlig mit Biberschwanz verkleidet und wird von einer Kugel mit vielstrahligem Stern bekrönt. Über der gefasten nördlichen Hausecke polygonales Türmchen mit Spitzdach, Knauf und kreisförmigem Blitzableiter. Nach Norden Vorbau mit rundbogigem Fenster und Dachterrasse, südlich der über eine Freitreppe mit hohen Seitenwangen erreichbare Eingang, der in einer Vorhalle liegt. Rückwärtig im Dach Zwerchhaus sowie Schleppgaupen. Die Stürze der Fenster teilweise ornamental ausgeschmückt, die Fallrohre von für Metzendorf typischen Manschettensteinen gehalten.

Der jüngere Anbau über einen niedrigeren, einachsigen Zwischenbau mit weitem Rundbogen angefügt, beide Teile eingeschossig mit einem steinsichtigen Sockelgeschoss und verkleidetem Hauptgeschoss. Als Abschluss abgewalmtes Mansarddach. Nach Norden im Sockel offene Remise, hier, als hervortretendes Element, eine kunstvoll ornamentierte Rundstütze. Fenster des Anbaues mit hölzernen Klappläden. Entlang der beiden Straßen Sandsteinmäuerchen, jedoch ohne den ursprünglichen Staketenzaun, außerdem rundbogiges Eingangsportal mit spitz zulaufender Übergiebelung.

Das eigenwillige, baukünstlerisch anspruchsvolle Wohnhaus wurde in Darmstadt für den Oberfinanzrat Dr. Rohde (Herdweg 101) noch einmal realisiert, fiel dort jedoch den Bomben des Zweiten Weltkrieges zum Opfer.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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