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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Ortskern
Giebelständiges Fachwerkhaus mit traufseitigem Geschossüberstand. Das Schmuckfachwerk entstand vermutlich in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Giebelseitig ausgeprägte Mannfiguren, profilierte Kopfwinkelhölzer und geschweifte und genaste Streben.
Typische Fischerwohnung mit quergestelltem, kleinem Wirtschaftsteil und Vorgarten zum Main hin, von besonderer Bedeutung im Ensemble mit den Nachbarhäusern Fischergasse 11 und 9.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |