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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Ortskern
Verputztes Fischerhaus des 18. Jahrhunderts. Das zweigeschossige, traufständige Fachwerkhaus im Sockel und Erdgeschoss massiv, Rähmkonstruktion des Obergeschosses mit leichter Auskragung sichtbar. In seiner Lage bezeichnend für die Enge des Fischerwinkels im östlichen Ortsteil.
Als Bestandteil einer Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |