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Langgestrecktes, schlichtes Wohnhaus eines ehemals vierseitig geschlossenen Hofes, am Maingäßchen Feldsteinmauer und Ställe erhalten.
Proportionen sowie Anordnung und Größe der Fenster lassen auf ein intaktes Rähmgefüge des 17. Jahrhunderts schließen, über dem hohen, massiven, im Hochwasserbereich wichtigen Sockel. Im runden Wandvorsprung rechts ein ehemaliger Brunnen.
Der Bau bestimmt in charakteristischer Weise die historische Bebauung des Ortsrandes am Ufer.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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