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Dreigeschossiges, giebelständiges Fachwerkbürgerhaus, das durch eine dendrochronologische Untersuchung 1421/22 datiert werden konnte. Das Fachwerk des ehemals verputzten und verkleideten Bau zwischenzeitlich freigelegt und teilrekonstruiert. Das Dach mit Freigespärre, die ehemals angeblatteten Streben und Riegel wurden inzwischen beseitigt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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