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Komplex des Propsteihofes, der sich in erhöhter Lage parallel zum Mainufer erstreckt. Seit 1332 ist der Hof der Mainzer Dompropstei nachzuweisen.
Die heutigen Gebäude aus dem 18. Jahrhundert: Giebelständiger, zweigeschossiger Bau in verputztem Fachwerk, rückwärtig daran anschließend verputzter Massivbau mit Sandsteinfenstergewänden in regelmäßiger Reihung.
Vorgelagerter Garten, zum Ufer mit Bruchsteinmauer abgeschlossen. In die Mauer eingelassen der Sockel der Sandsteinplastik des Hl. Nepomuk, Replik des in die Kirche verbrachten Originals. Im Garten barocker Sandsteintisch. Zur Straße ist der Komplex mit einer Tormauer geschlossen; am Sandsteingewände Hochwassermarken.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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