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Traufständiges, verputztes Fachwerkhaus mit Satteldach. Vermutlich über beide Geschosse gut erhaltene Rähmkonstruktion des 18. Jahrhunderts, kleinformatige, regelmäßig angeordnete Fenster in originaler Größe und Verteilung. Der Bau ist für das Straßenbild im historischen Dorfkern von wesentlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |