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Straßenbildbestimmendes, repräsentatives Fachwerkhaus von zwei Geschossen mit Krüppelwalm. Den Bau kennzeichnet das klare, symmetrische Fachwerkbild mit geschosshohen Streben, Pfosten und Riegeln in rasterförmiger Anordnung der Zeit des späten 18. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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