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Die Gesamtanlage Hochheim umfasst den alten Ortskern in seiner ehemals von der Stadtmauer begrenzten Ausdehnung. Nur im Westen und Nordosten geht sie darüber hinaus, greift auf Bebauung des 19. Jahrhunderts über. Es handelt sich zum einen um Wohn- und Verwaltungsgebäude von Sektkellereien, zum anderen um die evangelische Kirche und angrenzende Wohnbebauung.
Außer dem bis heute erhaltenen Kirchtor sind Teile der Befestigungsmauer noch an folgenden Stellen zu sehen:
- an der Südseite der katholischen Kirche mit dem Rest des alten Stadtturmes,
- an der Südseite der Häuser am sog. Butterloch (das Butterloch war ein Abflussgraben für Oberflächenwasser in die Weinberge, zwischen den Häusern in der Rathausstraße),
- an der Rückseite des Nebengebäudes Rathausstraße 34,
- an der Rückseite des Hauses Nr. 18 in der Neudorfgasse,
- an der Rückseite des Grundstückes der evangelischen Kirche in der Burgeffstraße,
- an der Mauer vor dem Schulhof der Weinbergschule im Anschluss an das Kirchtor.
Die alte Siedlung um Kirche, erzbischöflichen Fronhof und Markt ist in Form eines Straßenkreuzes aufgebaut, wobei die Nebengassen bogenförmig gekrümmt verlaufen, der nördliche jüngere Stadtteil (Neudörfchen) in Gitterform. Während so im Grundriss die mittelalterliche Straßenstruktur bestimmend erscheint, ist im Aufriss die aufstrebende Entwicklung des Wein- und Marktortes ablesbar. Die ältesten Häuser Hochheims stehen wohl im dicht bebauten Bereich östlich der Hintergasse (sog. Fettes Eck und Pfarreck).
Charakteristisch für den überwiegenden Teil des Ortsbildes ist die Bebauung mit Hofreiten des 17./18. Jahrhunderts. Die giebelständigen, zweigeschossigen Wohnhäuser, meist in Sichtfachwerk ausgeführt, besitzen z.T. giebelständige Nebengebäude, häufig überdachte Toranlagen an der Straße und zurückliegende Scheunen.
Hiervon abweichend ist die Mainzer Straße weitgehend bestimmt von geschlossener Zeilenbebauung mit traufständigen, meist verputzten Fachwerkhäusern des 18. Jahrhunderts; Akzente setzen einige giebelständige Gebäude in Sichtfachwerk und Stadthäuser des 19. Jahrhunderts.
An der Südseite der Stadt beherrschen neben der Kirche die Massivbauten großer Gutshöfe und Villen des 18. und 19. Jahrhunderts das Bild. Hochheims einstige Bedeutung als Verwaltungs- und Justizort der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts verdeutlicht der Gerichtsgebäudekomplex westlich der Kirche.
Die Gesamtanlage bietet südlich der Mainzer Straße ein völlig ungestörtes Bild. Allerdings haben mehrere Abbrüche Baulücken hinterlassen. So stellte der bereits 1892 erfolgte Abbruch der Knabenschule auf dem Kirchhof und des Frühmesserhauses 1922 die Kirche frei, der des alten Rathauses 1964, das an der Gabelung Rathausstraße/Blumengasse stand, schuf eine vorher nicht gekannte - überdimensionierte - Platzsituation. An der Mainzer Straße selbst wirkte sich als Störung der Neubau der Nassauischen Sparkasse und der Mainzer Volksbank sowie der Abbruch des Wohnhauses Mainzer Straße 1 aus, der in den städtebaulich sensiblen Bereich um den Plan eine heute noch nicht geschlossene, empfindliche Lücke riss.
Die Stadtsilhouette wird heute begrenzt und leicht beeinträchtigt durch die in den sechziger/siebziger Jahren entstandenen Wohnhochhäuser im Westen und Osten der Stadt. Entscheidend für das ungestörte Bild der Gesamtanlage sind die zum Main nach Süden abfallenden Weinberge als schützenswerter Grünbereich.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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