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Herrschaftliches, zweigeschossiges Hofgebäude mit angrenzender verputzter, in Teilen alter Umfassungsmauer, in der sich Fußgängertür und rundbogige Hofeinfahrt mit Sandsteinlaibungen befinden. Hier auch Sandsteintafel mit Wappen der Schönborn-Boineburg und Datierung 1659.
Das verputzte Haus mit massivem Erdgeschoss, Sandsteinfenster- und -türgewänden und einem Obergeschoss in einfachem, konstruktivem Fachwerk des späten 18. Jahrhunderts erstreckt sich mit Wirtschaftsteil und Keller weit in die Tiefe des Hofes.
Es handelt sich um einen der größten Adelshöfe Hochheims.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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