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Markantes Eckhaus in zentraler städtebaulicher Lage, heute Wohn- und Geschäftshaus, hierfür gravierende Umbauten im massiven Erdgeschoss.
Im Obergeschoss konstruktives Rähmfachwerk in der typischen regelmäßigen, engen Verstrebungsform des späten 18. Jahrhunderts. Stark profiliertes Kranzgesims, alter Dachstuhl und kleine originale Gauben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |