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Zweigeschossiges, repräsentatives Wohnhaus mit Krüppelwalmdach, verputztes Fachwerkobergeschoss auf massivem, zum Plan hin mit Sandstein verblendetem Erdgeschoss. Die reich gestalteten Schlusssteine über der Tür und den Erdgeschossfenstern sowie die Brüstungsplatten entstammen der Zeit des Zopfstils um 1770, einziges Beispiel dieser Art im Kreis. Vermutlich gleichzeitig die Errichtung der Madonna vor dem Haus (1770) und dessen Erdgeschossverkleidung. Städtebaulich wichtiger Kopfbau der am Plan zusammentreffenden Rathaus- und Kirchstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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