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Roter Backsteinbau mit gelber Sandsteingliederung, erbaut 1893. Zwei durch eine Torbrücke verbundene, unsymmetrische Gebäudeteile. Über dem Tor ein Blendgiebel und eine bekrönende Ädikula mit Figur des Hl. Antonius von Padua. Treppengiebel an den Wohnbauten, rückwärtige Ökonomiebauten mit Arbeiterwohnungen. Typische, romantisch historisierende Anlage mit städtebaulicher Bedeutung zwischen der seit 1840 entstehenden Siedlung an der Bahn und der Altstadt. Als ehemalige Sektkellerei mit repräsentativem Wohntrakt für die Weinstadt Hochheim von ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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