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Giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus eines Weinbauernhofes. Konstruktives Fachwerk des späten 18. Jahrhunderts mit geschosshohen Streben und starken Traufgesimsen, unter klassizistischem Einfluss mit regelmäßig gestellten Hölzern; massives, verputztes Erdgeschoss mit Sandsteingewänden. Städtebaulich wirksamer Baukörper am ehemaligen Viehmarkt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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