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Fachwerkbauernhaus des späten 18. Jahrhunderts, städtebaulich wichtig sowohl in seiner heutigen markanten Ecklage, auch im Ensemble mit den Nachbarbauten, als auch in historischer Lage direkt an der ehemaligen Umwehrung. Zweigeschossiger, schlichter Rähmbau mit massiv erneuertem Erdgeschoss und Satteldach. In der Einfachheit seiner Konstruktion spiegelt er das historische soziale Gefälle innerhalb der Altstadt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |