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Ehemaliger Wasserturm der Sektkellerei Burgeff, der die Eigenwasserversorgung des Unternehmens sicherte. Zur Geschichte der Sektkellerei Burgeff siehe Villa Burgeff, Mainzer Straße 35.
Wasserturm um 1890 in Backstein mit Sandsteingliederung errichtet. Form und Gestaltung nach dem Vorbild eines Burgturmes mit neugotischem Drillingsfenster in einem viereckigen Unterbau, darin auch Brunnenstube. Zinnenkranz und Rundbogenfries als oberer Abschluss, dazwischen ein Balkonaustritt, dessen kräftige Konsolen ebenfalls der mittelalterlichen Burgarchitektur entlehnt wurden. Das ehemals vorhandene Windrad als Spitze ist abgegangen. Treppe teils innen, teils am Außenbau des Turmes umlaufend.
Zur ursprünglichen Konzeption gehört der Park mit altem Baumbestand, der einst bis zur Villa Burgeff reichte. In den 1960er-Jahren wurde die Burgeffstraße angelegt und die Parkanlage geteilt.
Der Wasserturm ist ein bedeutendes historisches Technikdenkmal und in seiner Gestaltung auch von künstlerischem Zeugniswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |