Sachteile Eckständer an Weiherstraße 1
Weiherstraße 1 vor dem Abriss. Foto aus: Michael Hartmann, Hochheim am Main in alten Ansichten, Zaltbommel (NL) 1978
Sachteile Eckständer an Weiherstraße 1
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Main-Taunus-Kreis
Hochheim am Main
  • Weiherstraße 1
Sachteile: Eckständer
Flur: 41
Flurstück: 109/1

Als Sachteile von Bedeutung sind die vier historischen, mit reicher Flachschnitzerei des 16. Jahrhunderts versehenen Eckständer des Gebäudes. Sie waren konstruktiver Bestandteil eines Fachwerkhauses der Jahrhundertwende, das 1970 abgerissen und an gleicher Stelle mit aufgeblattetem Fachwerk neu errichtet wurde.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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