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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit seitlich angebauter Tormauer und rundbogiger Einfahrt. Erdgeschoss des Wohnhauses massiv erneuert; die Rähmkonstruktion im Obergeschoss mit starker, profilierter Schwelle-Rähm-Zone, Mannfiguren mit geschnitzten Kopfwinkelhölzern, Streben, Halsriegeln, kurzen geschweiften, genasten Zierstreben und durchkreuzter Raute im Brüstungsgefach, um 1730.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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