Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Stattliches, verputztes Bauernhaus, ursprünglich mit Scheune und Küferei von 1797. Große südliche Hofeinfahrt, gut erhaltener profilierter Sandsteinkorbbogen mit tragenden Sandsteinpfeilern und gerundeten Prellsteinen des späten 18. Jahrhunderts. Fußgängertür mit Küferzeichen und Datierung 1687, darüber Figurennische.
Die Fassade mit abgewalmtem Giebel bis zum Obergeschoss massiv; die Traufseite zum Hof lässt die Fachwerkkonstruktion mit Geschossüberstand erkennen. Zugehörig der rückwärtige, massive Anbau aus Bruchsteinen mit Sandsteingewänden. Dort wertvolles Küferzeichen im Sandsteinsturz, bez. I H 1797, dieses Datum könnte mit der Bauzeit des gesamten Hofes übereinstimmen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |