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Zweiseithof mit giebelständigem Fachwerkwohnhaus und zurückliegender Scheune. Zweigeschossiges Wohnhaus mit massivem Erd- und Fachwerkobergeschoss. Das Zierfachwerk mit profilierter Schwelle-Rähm-Zone, Mannfiguren sowie Andreaskreuzen und Rauten in den Brüstungsgefachen ist in die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts zu datieren.
An der Scheune rundbogiger Kellerabgang mit Sandsteinlaibung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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