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Verputztes, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus, in seiner geringen Größe entweder ursprünglich Altenteiler des Hofes Hintergasse 42 oder schlichtes Handwerkerhaus. Erdgeschoss massiv, Fachwerkobergeschoss zur Hofseite stark überkragend. Datierung im Türsturz 1709. Charakteristischer Bau innerhalb dieses ältesten und historisch sozial schwächeren Stadtteils.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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