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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Hochheim
Sehr schmales, zweigeschossiges Wohnhaus mit steilem Dach, ehemals ein kleinbäuerlicher Winkelhof. Unter Verputz und Geschossteilung mit Holzgesimsen vermutlich Fachwerkrähmkonstruktion des 17. Jahrhunderts erhalten, Erdgeschoss massiv erneuert.
Städtebaulich sehr wichtiger Kopfbau im ältesten Viertel Hochheims.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |