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Zweigeschossiges, langgestrecktes, verputztes Fachwerkwohnhaus (Handwerkerhaus?) mit Satteldach, ehemals parallel zur Stadtmauer stehend. Unterzüge und Pfettenköpfe am Giebel vorstehend, kleine, unregelmäßig verteilte Fenster, vermutlich Rähmkonstruktion des 17. Jahrhunderts.
Städtebaulich und sozialgeschichtlich wichtig in seiner Randlage in dem Ensemble von Kleinbauern- und Tagelöhnerhäusern des ältesten Stadtteils.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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