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Zweigeschossiger, verputzter Massivbau in rhythmischer Achsengliederung, die Rechteckfenster mit Sandsteingewänden, im Erdgeschoss barocke Fenstergitter, schiefergedecktes, hohes Walmdach. Der stattliche Bau entstand um 1730, gleichzeitig mit dem Neubau der Pfarrkirche. Erhaltene Details der Entstehungszeit sind neben der Ecknische mit Hausfigur des Hl. Nepomuk die Rokokohaustür mit Freitreppe aus Sandstein, das Pfarrgartentor mit profiliertem Sandsteingewände und die Umfassungsmauer. Von städtebaulicher Bedeutung im Ensemble mit Kirche und Domherrenhof.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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