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Traufständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit Satteldach. Erdgeschoss massiv erneuert, störende Fenstervergrößerungen; im Obergeschoss konstruktives Rähmfachwerk des späten 18. Jahrhunderts in sehr gleichmäßiger, rasterförmiger Anordnung mit geschosshohen Streben. Im Straßenraum von bereichsbestimmender Qualität.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |