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Giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Massives Erdgeschoss mit alter Sandsteintreppe zum straßenseitigen Hauseingang. Darüber auf geschnitzten Knaggen auskragender Fachwerkerker. Im Obergeschoss schlichte Rähmkonstruktion mit halben Mannfiguren und geschosshohen Streben. Dachausbau mit störender übergroßer Schleppgaube.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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