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Erbaut 1725 (Datierung des Dachwerkes) und bis 1802 zum Mainzer Karmeliterkloster gehörig. An der Straße stand ein weiteres Hauptgebäude (jetzt Lücke im Straßenbild). Der Wirtschaftsbau der Karmeliter war demnach Teil eines Hofes. Mit seinem großen Gewölbekeller diente er dem Kloster offenbar als Kelterhaus, als Scheune und Wohnraum. Bei der Einrichtung des Amtsgerichtes im mittleren oder späteren Jahrhundert fanden erste Änderungen, u.a. der Südfassade statt. Nach 1918, für die Zwecke des Zollamtes, erfolgte eine weitgehende Erneuerung des Inneren und teilweise auch der Öffnungen. Charakteristisch für diesen Umbau sind u.a. die nördlichen Dachgauben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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