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1910-1912 auf dem Grund eines Vierseithofes des Jesuitenordens erbaut anstelle des sog. "Probierhauses", der ehemaligen Oberschultheißenwohnung und des zu klein gewordenen Amtsgerichts aus der Zeit Hochheims als Gerichts- und Verwaltungszentrum. Mehrteilige, ein- bis dreigeschossige Baugruppe, die einen rechteckigen Hof auf vier Seiten umgibt. Differenzierung der Bauten durch unterschiedliche Firststellung, Höhe und Ausformung der Schieferdächer und Giebel; Variation der Fensterformen und -größen bei einheitlich hell geputzten Wandflächen, Sandsteinlaibungen der Türen und Fenster sowie Betonung der Gebäudekanten durch Eckquaderung. Historisierende Gesamtform, die unter städtebaulichem Aspekt die Südansicht der Stadt erheblich bereichert.
Künstlerisch wertvolle zeittypische Details an Haupteingang und im Treppenhaus: Kapitelle, Konsolen, Fensterverglasungen, schmiedeeiserne Geländerfüllungen und Beschläge.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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