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Küsterhaus, auch Maintor oder Kirchtor genannt, 1746 anstelle eines älteren Stadttores als Torbau mit Wohnung im Obergeschoss errichtet. Diese diente zeitweilig als Lehrerwohnung, Schule und Küsterwohnung. Massiver Unterbau aus verputztem Kalkstein mit Wagendurchfahrt (vor der Sanierung 1984-86 korbbogig) und Obergeschoss in konstruktivem Fachwerk. Datierung an der Stadtseite neben dem Tor in einen Sandsteinblock eingemeißelt.
Der ehemaligen Einbindung des Vorgängertorbaus in die Stadtbefestigung entspricht heute die Einbindung des Küsterhauses in die rechtwinklig angrenzenden Stützmauern zum Kirchhof und zur Kirchstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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