Gefallenenanlage (Foto: Foto: Jutta Mößer)
Bei Kirchstraße 29, Gefallenendenkmal
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Main-Taunus-Kreis
Hochheim am Main
  • Bahnhofstraße
Gefallenendenkmal
Flur: 30
Flurstück: 45/37

Denkmal für die Gefallenen und Vermissten der beiden Weltkriege 1914/18 und 1939/45, geschaffen um 1960.

Anlage aus einem mittleren Sandsteinmauerpfeiler und ihn im Halbrund umgebenden, liegenden Sandsteinplatten. An dem hochrechteckigen Block schlichtes Basaltkreuz an der Schmalseite zur Kirche, seitlich Tafeln mit den Namen der 1914/18 Gefallenen, rückseitig zwei plastische Sandsteinmalteserkreuze, das obere mit der Krone der Monarchie, 1914. Die sechs radial angeordneten, ca. 20 cm dicken Sandsteinplatten sind in der Art von Grabplatten schräg gelagert. Sie tragen die Namen der Gefallenen und Vermissten 1939/45 bzw. 1946/47.

Die Anlage wird eingefasst durch eine halbrund ausschwingende Steinmauer, die in die Landschaft überleitet. Kugelahornbäume grenzen raumbildend die Anlage zum Ort hin und zu den offenen Weinbergen ab.

In der Kombination von Unaufdringlichkeit und würdevoller Monumentalität kommt die schicksalhafte Verflechtung beider Weltkriege deutlich und mahnend zum Ausdruck.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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