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Vierseitiger Weingutshof. Zweigeschossiger, zweiflügeliger Herrenbau um 1800, streng axial gegliederte Fassade mit mittiger Tordurchfahrt, massives Mauerwerk mit schlichten Sandsteingewänden, abgewalmtes Dach. Dachgeschossfachwerk an den Krüppelwalmflügeln zum Hof, drei rundbogige Weinkellereingänge. Rückwärtig massive Lagergebäude und Remisen, abschließende Datierung 1823, Erneuerung 1923. Die Anlage ist ein um 1800 errichteter Neubau des ehemaligen Dompräsenzhofes, der eigenes Recht besaß, unabhängig von Schultheiß und Amtsgericht. Städtebaulich dominierendes Gebäude von ortsgeschichtlicher Bedeutung, gebaut in bewusster Anlehnung an das benachbarte Pfarrhaus, repräsentativ wie die gegenüberliegende ehemalige Domdechanei, mit Wappenschlussstein im Sandsteinbogen des Eingangstores.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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