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Sogenanntes Daubhaus, entstanden um 1910, breit gelagerter, eingeschossiger Putzbau mit Krüppelwalmdach. An den Schauseiten symmetrische Verteilung der Fenster mit profilierten Sandsteingewänden und Akzentuierung der Ecken mit Rustika. Zeittypische Bereicherung mit Fachwerk aus dünnen, abgefasten Hölzern unter dekorativer Verwendung ehemals konstruktiver Elemente (vorstehende Balkenköpfe, Riegel, etc.) im Dachgeschoss; Zwerchhaus, Balkonvorbau und auf Konsolen auskragender, türmchenförmiger Erker. In seiner Gestaltung wichtiger städtebaulicher Bezugspunkt in kritischer Eck- und Ortsrandlage. Rückwärtig störender Anbau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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