Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Dreiseitige Hofanlage der Weingutsfamilie Boller, mit Einfriedung, um 1820. Zweigeschossiges, massives, herrschaftliches Walmdach-Wohnhaus mit Sandsteingewänden, Vorgarten; zurückliegender Quertrakt mit Weinarbeiter-Wohnung, Stallteil und Remise. Das im Winkel anschließende, zweigeschossige Gesindehaus inzwischen abgebrochen. Hoflinde in der Mitte. Einfahrt mit Sandsteinpfeilern. Die am Mainufer gelegene, gut erhaltene klassizistische, schlichte und gut proportionierte Hofanlage war auf Hochheimer Stichen mit Blick vom Main aus willkommene Vordergrundansicht (siehe Stich).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |