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Gegenüber der Einmündung Wiesbadener Straße aufgestelltes Kriegerdenkmal von 1870/71 in Form eines Obelisken auf Sockel mit verziertem Hochheimer Wappen und eisernem Kreuz als Spitze.
Ortsgeschichtliche Bedeutung in Verbindung mit dem Gefallenendenkmal am Küsterhaus, von Interesse für eine Bewertung und Auswertung der 1870/71er Denkmäler in Deutschland. Die Signatur H. Salmen, Wiesbaden, lässt einen Anspruch der Urheberschaft erkennen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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