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Typisches traufständiges Bauernhaus mit überbauter Hofeinfahrt und vorkragendem Fachwerkobergeschoss, dendrochronologisch datiert 1702. Im EG Lehmstuckdecke nach 1767. Nebengebäude von 1767, spätere Umbauten 1856 (d). In seiner klassizistisch schlichten, regelmäßigen Achsengliederung innerhalb der insgesamt noch intakten Zeile der Mainzer Straße von wertvoller geschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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