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Traufständiges, verputztes, zweigeschossiges Wohnhaus mit massivem Erd- und Fachwerkobergeschoss, überbaute rundbogige Hofeinfahrt mit barocken Prellsteinen. Streng axial gegliederte Fassade, aufgrund des starken Geschossüberstandes in die Mitte des 18. Jahrhunderts zu datieren.
Fenstervergrößerungen im 19. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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