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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus eines Winkelhofes, verputzt, in der seitlichen Hofmauer Eingang und rundbogiges Tor.
Zweigeschossiger Bau mit Krüppelwalm und leichtem Geschossüberstand, Erdgeschoss massiv. Aufgrund dieser Charakteristika sowie Regelmäßigkeit der Fensteranordnung auf Mitte 18. Jahrhundert zu datieren. In jüngster Zeit renoviert. Historische Bedeutung als ehemaliges Backhaus zum Mohren, eines von drei Gemeindebackhäusern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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