Ehemaliger Antoniter Klosterhof, Mainzer Straße 18, Gartenansicht
Ehemaliger Antoniter Klosterhof, Mainzer Straße 18. Aufnahme aus: Michael Hartmann, Hochheim am Main in alten Ansichten, Zaltbommel (NL) 1978
Ehemaliger Antoniter Klosterhof, Mainzer Straße 18
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Main-Taunus-Kreis
Hochheim am Main
  • Mainzer Straße 18
Ehemaliger Antoniter Klosterhof
Flur: 39
Flurstück: 15, 16

Ensemble des ehemaligen Antoniter Klosterhofes. Übergang aus kirchlichem Eigentum nach 1803 an das Fürstentum Nassau-Usingen, 1806 im Herzogtum Nassau aufgehend. Im wechselnden Privateigentum vermutlich ab 1815. Erster nachgewiesener Besitzer 1850 war Carl Boegner (Initialien Gewölbescheitel Keller).

Die Anlage besteht aus barockem Haupthaus und rückwärtigem Anbau des 19. Jahrhunderts, Scheune von 1742 mit bauzeitlichem Fachwerk sowie zwei Fachwerk-Nebengebäuden (Laternengasse 2 und 4), vermutlich Bedienstetenwohn- und Kelterhaus. Eingeschlossen ist ein kleiner Garten, an zwei Seiten von Umfassungsmauer mit Sandsteinpfeilern begrenzt.

Straßenseitig barocker, fünfachsiger Putzbau mit geschweiftem Walmdach von ausgezeichneter Detailgestaltung und Proportion, wahrscheinlich 1776. Harmonische Gliederung des zweigeschossigen Baukörpers auf Sandsteinsockel mit Eingang in der Mittelachse über kleiner Freitreppe, stichbogigen Sandsteingewänden mit kräftigen Schlusssteinen, wulstigem Geschossgesims. Sehr schöne Rokokotür mit geschnitzten Rocaillen. Rückwärtig langgestreckter, klassizistischer Anbau, 1840 (d), zweigeschossig und verputzt. Gliederung durch schmales Geschossgesims, hohe Fenster mit Sandsteingewänden, hohes dominierendes Kranzgesims mit Konsolen. Auf dem Dach turmartiges Belvedere in verglaster Holzkonstruktion, erbaut spätestens 1844.

Nebengebäude und Kelterhaus siehe Laternengasse 2. Von besonderer Bedeutung sind drei verbundene tonnengewölbte Weinkeller unterhalb der dreiseitigen Hofanlage, mit den alten Lagerblöcken aus Sandstein, wohl besterhaltener originaler Weinkeller Hochheims; Kellerhals auf der Rückseite des Walmdachbaus zur Straße. Im Garten Sandsteinbrunnen mit Schale, um 1800, Sonnenstanduhr aus Sandstein 18./19. Jahrhundert (auf älterem Sockel?) sowie kleiner Gartenpavillon, spätes 19. Jahrhundert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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