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Traufständiges Fachwerkhaus mit Satteldach, das im Straßenverlauf abgeschrägte Erdgeschoss massiv erneuert. Im Obergeschoss schlichte Rähmkonstruktion des 18. Jahrhunderts mit geschosshohen Streben, die Eckpfosten mit Kopfwinkeln versehen. Mit seiner lebhaften Verstrebung im Straßenbild wichtiger Akzent.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |