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Zweigeschossiges, langgestrecktes, traufständiges Wohnhaus, verputztes Mauerwerk mit Sandsteingewänden. Fachwerkobergeschoss seit ca. 1930 verschindelt.
Nach den Proportionen des Baukörpers und der Regelmäßigkeit der Fassadengliederung ins späte 18. Jahrhundert zu datieren. Im Hofbereich, angrenzend an den Hochheimer Hof, Ummauerung wohl einer ehemaligen Backstube (17./18. Jahrhundert), hier eingemauert ein liegender Grenzstein. Steiler Kellerhals mit Sandsteinstufen, Kellergewölbe, ehemaliger Weinkeller des 18. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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