Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Ein für das Straßenbild bestimmendes Ensemble ist der sog. Hochheimer Hof, früher Dalheimer Hof. Das geschlossene Anwesen war im 17. Jahrhundert im Besitz des Frauenklosters Dalheim bei Mainz. Aus dieser Zeit stammt der traufständige Kernbau mit überbauter Hofeinfahrt, massivem Erd- und Fachwerkobergeschoss, die Rähmkonstruktion mit starken Hölzern, Mannfiguren und nasenbesetzten geschweiften Kurzstreben. An dem segmentbogigen Sandsteingewände im Erdgeschoss des zu Anfang des 20. Jahrhunderts errichteten Zwerchhauses noch ein Schlussstein mit Datierung 1669 erhalten.
Rückwärtige Ökonomiegebäude Fachwerk des 19. Jahrhunderts, große tonnengewölbte Weinkeller.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |