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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Hochheim
Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkwohnhaus um 1700, in geschlossener Zeile zwischen An- und Umbauten. Fachwerkkonstruktion des Erdgeschosses mit langer, naturwüchsiger Schwelle auf Kalkbruchsteinsockel, später erneuert. Starke Eckpfosten im Obergeschoss, Mannfiguren, nasenbesetzte Gegenstreben und barocke Knaggen, nach Norden zunehmend überkragendes Obergeschoss, originaler Dachstuhl.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |