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Zweigeschossiger, langgestreckter, verputzter Fachwerkbau mit barockem Traufgesims und zwei wertvollen geschnitzten Eckständern mit Seilschlag und Voluten. Der nördliche der beiden freiliegenden Eckständer ist 1611 datiert und lässt auf das Baualter des Hauses schließen. Seine schlichte Gliederung bestimmte den Entwurf des spätklassizistischen Hauses Rathausstraße 10.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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