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Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerk-Ackerbürgerhaus aus der Zeit um 1700; das Dach mit drei kleinen Giebelgauben zur Belüftung. Die überbaute Durchfahrt führt zu einer kleinen rückwärtigen Hofstelle. Das Fachwerk ist verputzt. Das Gefüge scheint ohne schwerwiegenden Eingriffe erhalten zu sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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