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Weinbauern-Fachwerkhaus des 17./18. Jahrhunderts mit Prellstein am Eck und rundbogiger Sandsteinlaibung des (zugemauerten) Weinkellerhalses im Giebel. Massives Erdgeschoss auf hohem Sockel, das Obergeschoss in konstruktivem Rähmfachwerk. Der straßenseitige Kellereingang deutet auf eine für die Weinwirtschaft zu knappe Hoffläche hin.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |