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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus einer ehemaligen Hofreite, hohes, überdachtes Hoftor zum Nebengebäude mit Pultdach. Über massiv erneuertem Erdgeschoss Rähmkonstruktion der Mitte des 18. Jahrhunderts mit starkem, profiliertem Rähm und geschnitzten Kopfwinkeln an den Eckpfosten, dreiachsige Fensterteilung. Das Fachwerk des Obergeschosses mehrfach verändert. Wichtiges Bindeglied in der Abfolge giebelständiger Hofreiten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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