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Typisches Beispiel eines nach dem Dreißigjährigen Krieg mit kargen Mitteln wieder errichteten Fachwerkbauernhofes, Wohnhaus und (heute umgenutztes) Nebengebäude mit gebeilten Hölzern, die unverziert blieben, datiert 1670. Zweigeschossiges, giebelständiges Wohnhaus auf hohem Bruchsteinsockel in einfachem, konstruktivem Rähmfachwerk mit starken Hölzern, geschosshohen Streben, das Obergeschoss giebel- und hofseitig auf Stichbalken auskragend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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