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Traufständiges, verputztes Fachwerkwohnhaus einer kleinen Hofreite, zweigeschossig auf hohem Sockel. Die östliche Haushälfte mit ausgeprägtem Geschossüberstand, schmalem Satteldach und gekuppelten Fenstern entstand vermutlich im 17. Jahrhundert, nachträglich nach Westen erweitert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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