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Im hinteren Teil des Anwesens befand sich seit 1865 die Betstube der Jüdischen Kultusgemeinde Hochheims. Nach Zerstörung durch NS-Terror am 9.11.1938 nur in Resten erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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